Wir wünschen allen Kindern unserer Schule fröhliche und erholsame Sommerferien!
(Wiederbeginn des Unterrichts: Mittwoch, 12. August 2020, 8.10Uhr)
In diesem Jahr musste der Abschied von unseren "großen 4ern", Corona bedingt, anders ausfallen.
Nichtsdestotrotz wurden sie herzlich von den anderen Klassen verabschiedet, ob per digitaler Videobotschaft, aus der Ferne winkend oder mit Banner aus dem Fenster!
In der Kirche gab es dann für beide 4er Klassen einen separaten Abschlussgottesdienst.
Liebe 4er,
wir wünschen euch für eure weiteren Lebenswege von Herzen alles Liebe & Gute!
Fotos von der Wanderung der Klasse 2b (22.06.2020)
Fotos der Klasse 4b - Ausflug zum Schmerbach (23.06.2020)
Zum Juni 2020 wurde die KGS Kirchstraße als "Schule der Zukunft - Bildung für Nachhaltigkeit 2016-2020" ausgezeichnet und zertifiziert. Weitere Infos zu dem Projekt befinden sich unter dem Link "Schule der Zukunft".
Weitere Infos zur Umsetzung der KGS Kirchstraße bzgl. der Öffnung der Grundschulen in NRW ab dem 15. Juni 2020 folgen am Montag, den 8. Juni 2020.
Schreiben des Schulministeriums:
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit mehreren Wochen findet an unseren Schulen - nach der vollständigen Schließung am 16. März 2020 - wieder ein eingeschränkter Schulbetrieb statt. Seitdem hat sich auch die Pandemie-Lage in Nordrhein-Westfalen deutlich entspannt. Wir können eine erhebliche Verlangsamung des Infektionsgeschehens feststellen. Das bedeutet natürlich nicht, dass wir die Corona-Pandemie überstanden haben. Aber wir können angesichts solcher Entwicklungen die Risiken des Infektionsgeschehens verantwortungsvoll neu bewerten. Wir müssen dies auch tun, denn die Eindämmungspolitik der letzten Monate ist für unser soziales Leben alles andere als folgenlos geblieben. Die Folgen des eingeschränkten Schulbetriebs für die Bildungslaufbahn der Schülerinnen und Schüler, aber auch für das soziale Leben in den Familien, sind enorm. Darauf hat die Landesregierung sehr früh hingewiesen.
Nicht nur die Wissenschaft diskutiert derzeit, welche Auswirkungen das Corona-Virus auf jüngere Kinder hat. Verschiedene medizinische Fachgesellschaften, darunter die Kinder- und Jugendärzte, raten nach Abwägung der Risiken dringend dazu, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen wieder stärker zu öffnen. Besonders für Kinder im Alter von bis zu 10 Jahren seien die Folgen der Corona-Maßnahmen als schwerwiegend anzusehen. Nordrhein-Westfalen wird daher am 8. Juni 2020 in den Kindertageseinrichtungen zu einem eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren. Das Land Sachsen hat dies für Grundschulen bereits umgesetzt, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und andere Länder wollen diesen Weg ebenfalls gehen.
Hinzu kommt, dass das Robert-Koch-Institut schon Mitte Mai 2020 zu einer Neubewertung der sogenannten Risikogruppen gelangt ist. An die Stelle einer abstrakten Zuordnung nach Vorerkrankung oder Alter ist die Empfehlung einer individuellen ärztlichen Einschätzung des jeweiligen Risikos getreten.
Bund und Länder haben am 26. Mai 2020 beschlossen, die Kontaktbeschränkungen auf Gruppen bis zu 10 Personen zu öffnen. Zudem besteht Einigkeit, dass der Kita- und Schulbetrieb in Bezug auf Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln gesondert zu betrachten ist. Hier tritt die Notwendigkeit der Abstandswahrung zurück, sofern konstante (Lern-)gruppen gebildet werden können und Infektionsprävention durch Vermeidung von Durchmischung geleistet werden kann.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und Sachlage hält die Landesregierung – auch in Kenntnis des damit verbundenen organisatorischen Aufwands - die Wiederaufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebs an den Grundschulen bzw. an den Schulen der Primarstufe ab dem 15. Juni 2020 für geboten.
Ab Montag, 15. Juni 2020, gilt daher Folgendes:
I. Weitere Öffnungen in den Schulen der Primarstufe
In den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen kann ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Diese Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel zurück. Unterrichtskürzungen sind dann in Erwägung zu ziehen, wenn dies aufgrund von Personalmangel unvermeidbar ist. In diesen Fällen ist sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler an der Ausweitung des Unterrichts gleichmäßig teilhaben. Auf diese Weise erleben alle Schülerinnen und Schüler, auch jene mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an den verschiedenen Förderorten vor Beginn der Sommerferien wieder den vertrauten Unterricht im Klassenverband und damit ein Stück schulische Normalität. Zudem können in dieser Zeit Erfahrungen der zurückliegenden Wochen gemeinsam aufgegriffen und weitere Erfahrungen mit Blick auf das kommende Schuljahr gesammelt werden. Für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte und letztlich für uns alle ist dies vor allem aber auch ein Signal, dass Schule nach dem Ende der Ferien so normal wie möglich wieder stattfinden soll.
Möglich ist die Rückkehr zum Regelbetrieb durch eine Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.
Im Mittelpunkt steht hierbei ein schon in anderen Ländern verfolgtes Konzept. Es ersetzt für die Schulen der Primarstufe die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) durch ein Konzept, wonach konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden. Dies ist in der Primarstufe wegen des vorherrschenden Unterrichts im Klassenverband und wegen des Klassenlehrerprinzips, das zusätzliche Fluktuation vermeiden hilft, mit pädagogischen und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen gut vereinbar.
Für den Schulalltag bedeutet dies:
Die Klassenverbände verbringen die Unterrichtszeit gemeinsam in ihrem Klassenraum. Unterrichtsangebote, die eine Durchmischung von Lerngruppen mit sich bringen würden, unterbleiben bis zum Beginn der Sommerferien. Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten muss eine Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden. Wo dies aufgrund der organisatorischen oder baulichen Gegebenheiten nicht sicherzustellen ist, gilt auf den Verkehrsflächen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das Abstandsgebot und, sofern unvermeidbar, das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten. Wichtig ist die Dokumentation der Anwesenheit und der jeweiligen Gruppenzusammensetzung, um im Infektionsfall eine sofortige effektive Rückverfolgung durch die Gesundheitsbehörden zu unterstützen.
Durch die Nutzung fest zugewiesener Räume sind tägliche Zwischenreinigungen nicht erforderlich. Allerdings ist auf eine regelmäßige Durchlüftung zu achten. Die Schulträger gewährleisten in Abstimmung mit der Schulleitung den erforderlichen Hygienestandard auch bei Vollbetrieb. Die Schulleitungen ihrerseits dokumentieren die aus Anlass eines erweiterten Schulbetriebs gegebenenfalls zusätzlich getroffenen Maßnahmen im Hygieneplan (§ 36 Infektionsschutzgesetz).
Überall dort, wo den Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen wieder ein tägliches Unterrichtsangebot gemacht werden kann, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020. Kann eine weiterführende Schule für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ein volles Unterrichtsangebot nicht gewährleisten, wird die Notbetreuung in diesen Schulen für nicht beschulte Kinder fortgesetzt.
Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch der OGS-Betrieb sowie der Betrieb der sonstigen Betreuungsangebote wiederaufgenommen. Einschränkungen wird es ggf. durch die Notwendigkeit der Bildung konstanter Gruppen und die zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten geben müssen. Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche Regelungen für die Teilnahme getroffen werden. Inwieweit eine Verpflegung sichergestellt werden kann, ist vor Ort zu entscheiden.
Die für die Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote werden ebenfalls unter Beachtung geltender Infektionsschutzregeln durchgeführt. Das Ministerium für Schule und Bildung prüft darüber hinaus, zusätzliche Ferienangebote für weitere Schülergruppen zu ermöglichen und entsprechend finanziell auszustatten. Zu all diesen Punkten wird es zeitnah eine gesonderte Information geben.
II. Teilnahme am Unterricht bei erweitertem Schulbetrieb
Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Aus Anlass einer Erweiterung des Präsenzunterrichts ist noch einmal auf Folgendes hinzuweisen:
Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.
Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020. Es gelten – wie bisher schon - die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte - die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei ihrem Kind möglich ist. In Zweifelsfällen kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist die Kenntnis der Vorerkrankung zu dokumentieren.
III. Präsenzunterricht in den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen
Im Gegensatz zu den Primarschulen ist an den weiterführenden Schulen eine Durchmischung der Lerngruppen deutlich schwieriger zu vermeiden. So erschweren die Größe der Schulen und die Organisation des Schulalltages, etwa durch Kurs- und Differenzierungssysteme sowie das Fachlehrerprinzip, ein Vorgehen wie in den Primarschulen. Daher gelten im Bereich der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen die mit der SchulMail Nr. 20 vom 6. Mai 2020 unter Punkt II getroffenen Regelungen grundsätzlich fort. Dennoch ist die Zeit bis zu den Sommerferien dafür zu nutzen, insbesondere nach dem Ende der Abschlussprüfungen den Präsenzunterricht auszuweiten. Die bisher erarbeiteten und kommunizierten Organisations-, Prüfungs- und Unterrichtskonzepte der Schulen bieten hierfür die Grundlage.
IV. Berufskollegs
Seit dem 11. Mai 2020 ist durch die vorgenommenen Priorisierungen in den Berufskollegs die Beschulung aller Schülerinnen und Schüler bereits grundsätzlich möglich, da sie alle Schülerinnen und Schüler sowie Studierende der Bildungsgänge der Berufskollegs umfassen. Durch fortlaufend durchgeführte Abschlussprüfungen erweitern sich sukzessive die personellen und räumlichen Kapazitäten der einzelnen Berufskollegs.
Angepasst an die geänderten Rahmenbedingungen bzw. Vorgaben des Infektionsschutzes ist bis zu den Sommerferien schrittweise der Unterricht aller Schülerinnen und Schüler und Studierenden zumindest tageweise im Präsenzunterricht zu realisieren.
Dabei ist die Sicherstellung der Schullaufbahnen in Abschlussklassen und in der Folge die Erweiterung des zumindest tageweisen Unterrichts auf Unterricht in Orientierung an der Stundentafel zunächst für die in der SchulMail Nr. 21 bereits angegebene Prioritätsgruppe 1 zu ermöglichen:
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums, in 3,5-jährigen oder 2,5-jährigen dualen Ausbildungsverhältnissen, die im Herbst 2020 ihre Berufsabschlussprüfungen ablegen; im 2. Jahr dreijähriger dualer Ausbildungsberufe, sofern der 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung wegen der durch die Corona-Pandemie bedingten Aussetzung des Schulbetriebs auf den Herbst verschoben wurde.
Danach werden die Klassen der Prioritätsgruppe 2 in Orientierung an der Stundentafel beschult:
Schülerinnen und Schüler im 2. Jahr dreijähriger dualer Ausbildungsberufe, im 1. Jahr zweijähriger dualer Ausbildungsberufe, im 2. Jahr dreijähriger Bildungsgänge zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht, im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge mit Berufsabschluss nach Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der Fachschulen.
Anschließend ist entsprechend für die 3. Prioritätsgruppe zu verfahren:
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums, im 1. Jahr drei- und 3,5-jähriger dualer Ausbildungsberufe, im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge ohne Berufsabschluss nach Landesrecht, im 1. Jahr dreijähriger Bildungsgänge zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht
Auch bei der angestrebten Ausweitung des Unterrichts wird somit weiterhin sowohl der Chancengerechtigkeit hinsichtlich nächstgelegener Prüfungen und Abschlüsse wie auch den individuellen Kapazitäten der einzelnen Berufskollegs Rechnung getragen.
V. Lernen auf Distanz
Schülerinnen und Schülern, denen Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang angeboten werden kann, erhalten auch weiterhin ergänzende Lernangebote für das Lernen auf Distanz, die sich möglichst an der Stundentafel orientieren. Gemäß § 42 Absatz 3 Satz 1 SchulG können diese Aufgaben grundsätzlich nicht als optional, sondern nur als verpflichtend angesehen werden Es ist jedoch auch davon auszugehen, dass es Situationen gibt, die die Erledigung der Aufgaben erschweren. In diesen Fällen gilt es besonders, die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und Augenmaß zu bewahren.
Für den gesamten Zeitraum seit Beginn der Schulschließung gilt, dass Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht wurden und werden, nur für eine Verbesserung der Abschlussnote herangezogen werden können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Gründe für die Nichterledigung oder die geminderte Qualität der Bearbeitung vorgelegen haben mögen, die nicht von den Schülerinnen und Schülern zu verantworten sind.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir werden gemeinsam am 15. Juni 2020 einen weiteren wichtigen Schritt zu einer verantwortungsvollen Normalität gehen können. Für die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen ist dies ein besonders wichtiger Schritt. Dabei verkenne ich nicht, dass Sie in den zurückliegenden Wochen mit viel Engagement unter schwierigen Bedingungen schon Vieles möglich gemacht haben. Ich wünsche mir, dass wir mit der Ausweitung des Schulbetriebs noch vor den Sommerferien auch einen Grundstein legen für einen guten Start in das neue Schuljahr im August. Wir alle, vor allem aber die Schülerinnen und Schüler, brauchen jetzt ein Signal, dass Schule wieder „normal“ stattfinden kann. Natürlich unter dem Vorbehalt, dass sich das Infektionsgeschehen auch weiterhin rückläufig bzw. konstant entwickelt, soll daher nach den Sommerferien der Regelbetrieb in allen Schulformen wiederaufgenommen werden. Diese Zielsetzung zum Start in ein neues Schuljahr 2020/2021 verfolgen alle 16 Bundesländer, die hierzu im Nachgang einer Konferenz vom 2. Juni 2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst haben.
Zur Ausgestaltung des neuen Schuljahres 2020/2021 und zur Vorbereitung eines möglichst normalen Schuljahresbeginns haben in den vergangenen Wochen bereits intensive Gespräche mit Vertretern von Lehrerverbänden, Eltern- und Schülervertretungen, Schulträgern und Gewerkschaften stattgefunden. Auf der Grundlage dieser Gespräche und der entsprechenden Beratungsergebnisse und Entscheidungen werde ich Sie umfassend und zeitnah vor Beginn der Sommerferien informieren.
Ihnen als Schulleitungen, Lehrkräften und pädagogischem Personal, aber auch den Vertreterinnen und Vertretern der Schulträger, möchte ich einmal mehr dafür danken, dass Sie für die weitere Wiederaufnahme des Schulbetriebes einen so wichtigen und engagierten Beitrag leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Fotos vom Radfahrtraining der Klasse 4b - 29.5.2020
Wir begrüßen unser neue Kollegin Frau Föllinger und hoffen, sie baldmöglichst allen Kindern vorstellen zu können.
Herzlich Willkommen!
Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle Jahrgänge ab dem 11.05.2020 im "rollierenden" System!
Sicherheitsbestimmungen sowie Informationen zum Schulablauf der KGS Kirchstraße:
Wir bedanken uns herzlich für die gespendeten Einweg-Mundschutze bei Herrn Zucht und Frau Wachendorf!
Die gestrigen Informationen bzgl. der Wiederaufnahme des Unterrichtes ab dem 7. Mai 2020 des Schulministeriums haben sicher bei vielen für Irritationen gesorgt! Wie man den Nachrichten am Abend bereits entnehmen konnte, muss einiges "angepasst" werden und alles steht unter dem Vorbehalt der ausstehenden Beratungen der Ministerpräsidenten/innen der Länder mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai. Von daher gab es gestern Abend eine Klarstellung des Schulministeriums.
[30.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (Klarstellung der 17. Mail)
>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang der Versendung unserer heutigen SchulMail Nr. 17 möchte ich im Interesse einer eindeutigen und unmissverständlichen Kommunikation, auf die auch Sie in den vergangenen Wochen großen Wert gelegt haben, folgende Klarstellung treffen:
Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Die heutige Schulmail beschreibt einen für Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird.
Der Text der nachfolgenden SchulMail Nr. 17 wurde daraufhin an den entsprechenden Stellen präzisiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020 entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.
Wir haben auf dieser Grundlage entschieden, in Nordrhein-Westfalen nicht von der Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden.
Vorab möchte ich Ihnen aber bei dieser Gelegenheit auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer ausdrücklich danken. Nach der Einstellung des Unterrichts an allen Schulen am 16. März 2020 haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen mit hoher Einsatzbereitschaft entscheidend dazu beigetragen, dass auch während der Corona-Pandemie Beschäftigte kritischer Infrastrukturen, vor allem im Gesundheitswesen, weiterhin im Einsatz sein konnten. Wir haben Ihnen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ganztags- und Betreuungsangebote diese Notbetreuung auch in den Osterferien und auch an Wochenenden zugemutet, und Sie haben diese Aufgabe engagiert angenommen. Uns ist sehr bewusst, dass insbesondere die Schulen der Primarstufe, diese Notbetreuung zum Teil in sehr kleinen Gruppen organisieren mussten und weiterhin müssen.
Wie sie wissen, ist die Notbetreuung in der vergangenen Woche auch auf weitere berufliche Tätigkeitsbereiche (Alleinerziehende - berufstätig oder in Prüfungen) ausgeweitet worden. Grundlage bildet die Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wurde. Darüber hatte ich Sie bereits mit der 16. SchulMail vom 24. April 2020 informiert.
I. Unterstützung durch Lernen auf Distanz
In den vergangenen Wochen haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen entscheidend dazu beigetragen, dass Ihre Schülerinnen und Schüler sich Zuhause nicht nur sinnvoll beschäftigen, sondern den Bezug zur Schule und zum Lernen halten und auch Lernfortschritte erzielen konnten. Wir wissen, dass die Voraussetzungen von Schule zu Schule, aber auch innerhalb einer Schule und vor allem zwischen den Familien unterschiedlich sind. Mein Dank gilt daher auch hier Ihrem beispielhaften Engagement. Sie haben auf oftmals sehr kreative Weise dazu beigetragen, dass Kinder die Freude am Lernen behalten und mit Ihnen in dem pädagogisch so wichtigen persönlichen Kontakt bleiben konnten.
In den vergangenen Tagen hat vor allem die Wiederaufnahme des Schulbetriebs an den weiterführenden Schulen im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung gestanden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler, die in Kürze ihre Abiturprüfungen absolvieren oder in diesem Schuljahr noch andere wichtige Schulabschlüsse anstreben. Nunmehr steht eine gestufte Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen der Primarstufe bevor.
II. Begrenzter Unterrichtsbeginn ab 7. Mai 2020
Die Tatsache, dass wir eine Wiederaufnahme des Unterrichts für den 7. Mai 2020 vorsehen, hat verschiedene Gründe. Zunächst wollen wir Ihnen und Ihren Kollegien, aber auch den Schulträgern mehr Zeit geben, notwendige Vorbereitungen zu treffen: Seien es die Reinigung und Einhaltung von Hygienevorgaben an den Schulen, die Vorkehrungen zur Abstandshaltung, die Bereitstellung von notwendigem Material oder der Schülertransport. Zudem gibt es durch die zusätzliche Zeit Gelegenheit, sich pädagogisch und didaktisch auf die neuen Erfordernisse des Präsenzunterrichts für die kommenden Wochen einzurichten.
Ein weiterer Grund bestand darin, dass wir die inzwischen geführten Gespräche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie Schulleitungsvertretungen abwarten wollten, um ein möglichst von allen getragenes Vorgehen für die Zeit bis zu den Sommerferien abzustimmen und sich auf Grundprinzipien und Prioritäten zu verständigen, die Basis für schulische Konzepte sein sollen.
III. Notbetreuung, OGS und weitere Betreuungsangebote
Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung –angepasst an die Vorgaben des Infektionsschutzes, die auch für den Unterricht in den Klassen gelten (vgl. 15. SchulMail) – fortgeführt. Dazu wird die auf dem Bildungsportal befindliche FAQ-Liste entsprechend angepasst. Maßgeblich für die Durchführung der Notbetreuung sind die Abstandsvorgaben (1,50 m), die eingehalten und beaufsichtigt werden müssen, sowie eine Vermeidung der Durchmischung der Gruppen.
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet wird. Die Wiederaufnahme von OGS- und anderen Betreuungsformen ist mit weitergehenden Fragestellungen (z.B. Mittagsverpflegung) verbunden, die mit den Kommunen und den Trägern zu klären sind. Auch wenn im Grundsatz mit den Partnern Einigkeit darüber besteht, das Ganztagsangebot an den Grundschulen mit zu öffnen, wird es vor Ort zunächst möglicherweise individuelle Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der Betreuung im gewohnten Umfang geben müssen.
IV. Eckpunkte für schulische Konzepte
Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Klassen in Abhängigkeit von Raum- und Klassenstärke zumeist halbiert werden müssen. Zudem werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schulen wegen der unvermeidlichen Beschäftigungsverbote für einen Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Diese beiden Faktoren machen deutlich, dass eine Rückkehr zu einem „normalen“ Unterricht in diesem Schuljahr nahezu auszuschließen ist.
Dennoch muss es unser Ziel sein – und damit waren wir uns mit allen Vertreterinnen und Vertretern der schulischen Verbände einig, in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien allen Kindern aller Jahrgänge – auch denen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – eine Rückkehr in einen regelmäßigen Präsenzunterricht und eine Wiederaufnahme von Ganztags- und Betreuungsanteilen zu ermöglichen. Dies hat zur Folge, dass Unterricht mindestens an einem Tag in der Woche möglich sein muss.
Ich bin mir bewusst, dass Sie in Ihren Schulen längst an Konzepten arbeiten und sich frühere Informationen und Orientierung gewünscht hätten. Aber auch wir wissen erst seit dieser Woche, dass sich aus dem für den 30. April 2020, also für heute, angesetzten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder keine neuen und weitergehenden Beschlüsse zu den Schulen ergeben sollen, sondern diese erst in Kenntnis belastbarer Zahlen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens volle zwei Wochen nach den ersten Öffnungen auf der Konferenz der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 gefasst werden sollen. Auf diese Information hin haben wir die Verbändegespräche so schnell wie möglich geführt.
Wir alle sind uns bewusst, dass die Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten der Schulen zum Teil unterschiedlich sind und dass alle Schulen – gerade in dieser schwierigen Zeit – das Beste für Ihre Schülerinnen und Schüler erreichen wollen. Allerdings müssen Bildungschancen möglichst gleich verteilt sein. Bei aller Flexibilität und bei allem kreativen Engagement vor Ort brauchen wir in dieser außergewöhnlichen Situation für die kommenden Wochen eine landesweit stabile und klare gemeinsame Basis. Daher sind die folgenden Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes unbedingt zu berücksichtigen:
· Bis zu den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler aller vier Jahrgangsstufen den gleichen Zugang zu Schule und Unterricht. Gleichzeitig muss die Notbetreuung weiter angeboten werden.
· Wenn Lerngruppen in der Regel zumindest halbiert werden müssen und nicht alle Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, dann wird ein solcher Unterricht nur jeweils an einem einzelnen Tag möglich sein. Im Laufe einer Woche ergibt sich daraus ein „rollierendes“ System mit tageweisem Unterricht für nur einzelne Jahrgangsstufen. Dies bedeutet eine Mischung aus Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz.
· Ein „Schichtbetrieb“, bei dem an einem Tag unterschiedliche Schülergruppen verschiedener Jahrgänge zu unterschiedlichen Tageszeiten in die Schule kommen, ist ausgeschlossen.
· Jede Schule passt diese Mindestvorgaben auf ihre individuelle Situation an. Alle Planungen sollen auf Sicherheit ausgelegt sein, so dass bei immer möglichen Personalengpässen – ganz unabhängig von Corona – keine sofortigen Anpassungen erfolgen müssen.
· Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien an Pfingsten – führt dazu, dass die einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am selben Wochentag in der Schule sein werden. Um Eltern dennoch eine Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu geben, ist ein Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die Zeit bis zu den Sommerferien zu erstellen.
· Der Umfang des Unterrichts an Präsenztagen hängt wesentlich von den Möglichkeiten der einzelnen Schule ab. Der Präsenztag soll gleichwohl für die Kinder als ganztägiges Angebot – also auch unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag konzipiert werden.
· Bei der Pausen- und Wegegestaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht alle am Präsenztag anwesenden Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt in die Pause gehen, um hier mögliche Kontakte zu reduzieren.
Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das:
· Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern,
· an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich,
· nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien
· bei Fortsetzung der Notbetreuung.
V. Schulrechtliche Änderungen
Vielfach haben uns in den vergangenen Tagen Fragen vor allem zu Versetzungsregelungen und Zeugnissen erreicht. Angesichts des Ausfalls von Unterricht seit dem 16. März 2020 ist das sehr verständlich. Dem Landtag liegen ein Gesetzentwurf sowie dazugehörige Änderungen an den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aller Schulformen vor, die darauf eine Antwort geben sollen. Sollte der Landtag heute dem Gesetzentwurf zustimmen, werden alle Schulen am Anfang der kommenden Woche mit einer weiteren ausführlichen SchulMail über die Einzelheiten aller schulrechtlichen Änderungen informiert. Zusätzlich werden die Informationen in der so genannten FAQ-Liste im Bildungsportal aktualisiert.
VI. Zurück in den schulischen Alltag
Um Sie beim Einstieg in den Unterricht zu unterstützen, der derzeit nicht den üblichen Anforderungen entsprechen kann, sondern mit Blick auf die Rückkehr der Kinder in die Schulen vielfach auch altersgerecht auf das Thema Corona eingehen muss, hat QUA-LiS auf unsere Bitte hin Materialien zusammengestellt, die Sie unter folgendem Link abrufen können:
https://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/online-und-distanzlernen/praesenzunterricht-nach-corona
Schon in der SchulMail Nr. 14 vom 16. April 2020 hatte ich Sie über das umfangreiche Unterstützungsangebot durch die Schulpsychologie hingewiesen, das Ihnen zur Verfügung steht. Heute möchte ich Sie noch einmal besonders auf die Ideen zur Gestaltung des ersten Unterrichtstages aus schulpsychologischer Sicht aufmerksam machen. Unter http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/lehrkraefte/ideen-1.-unterrichtstag/1.-unterrichtstag.html finden Sie praxisnahe Empfehlungen, Hinweise und Materialien, die Ihnen und den Kindern den Einstieg erleichtern sollen. Hilfen zur Orientierung im sozialen Umfeld, Rituale, die den Schülerinnen und Schülern in einer – im Vergleich zu dem bekannten schulischen Alltag – veränderten Lernumgebung Sicherheit geben können.
VII. Bewegungsangebote
Bewegungsintensive Pausen sollten Teil eines Schultages sein, doch die Infektionsschutzmaßnahmen schränken die Möglichkeiten von Bewegung, Spiel und Sport in der Pause stark ein. Trotzdem sind bewegte Pausen auf dem Schulhof oder im Klassenraum möglich. Viele Ideen, Anregungen und Spielbeschreibungen dazu werden ab dem 5. Mai 2020 auf www.schulsport-NRW.de abrufbar sein.
VIII. Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19/Umgang mit Corona-Verdachtsfällen
Mit einer weiteren SchulMail werden wir Ihnen über die Hinweise in der SchulMail Nr. 15 hinaus sowohl gemeinsame Hinweise der Kommunalen Spitzenverbände und des MSB zum Infektionsschutz, das mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse abgestimmt ist, wie auch Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen übersenden.
Ich möchte nicht schließen, ohne mich noch einmal für Ihr Engagement und Ihre Geduld zu bedanken. Dabei hoffe ich, mit diesen Informationen zu mehr Planungssicherheit beigetragen zu haben. Und ganz zum Schluss noch eine Bitte, die von den Elternverbänden an mich herangetragen wurde: Denken Sie, wenn Sie es nicht längst getan haben, auch an eine Weiterleitung dieser Informationen an die Elternvertretungen Ihrer Schulen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
HINWEIS: Falls vorhandene Links in dieser Nachricht nicht richtig angezeigt werden, sollten Sie diese kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Benjamin Verhoeven, 0211 / 5867-3581, corona@msb.nrw.de
Liebe Eltern,
das Original der Schulmail vom heutigen Tag finden Sie im Anhang.
Anders als erwartet werden die Viertklässler am 7. und 8. Mai beschult.
Ab dem 11. Mai werden in einem rollierenden System alle Jahrgänge
die Schule besuchen.
Hierzu werden wir einen Plan erarbeiten, den wir Ihnen in der nächsten
Woche zukommen lassen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag, und ein erholsames Wochenende.
Vor allem aber bleiben Sie und Ihre Familie gesund!!!
Gabriele Berger Bernd Sielemann
-Rektorin- -Konrektor-
[30.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (17. Mail)
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020 entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.
Wir haben auf dieser Grundlage entschieden, in Nordrhein-Westfalen nicht von der Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden. Ab dem 11. Mai 2020 sollen in einem tageweise „rollierenden“ System die Kinder aller Jahrgangsstufen wieder in „ihre“ Schulen gehen können.
Vorab möchte ich Ihnen aber bei dieser Gelegenheit auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer ausdrücklich danken. Nach der Einstellung des Unterrichts an allen Schulen am 16. März 2020 haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen mit hoher Einsatzbereitschaft entscheidend dazu beigetragen, dass auch während der Corona-Pandemie Beschäftigte kritischer Infrastrukturen, vor allem im Gesundheitswesen, weiterhin im Einsatz sein konnten. Wir haben Ihnen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ganztags- und Betreuungsangebote diese Notbetreuung auch in den Osterferien und auch an Wochenenden zugemutet, und Sie haben diese Aufgabe engagiert angenommen. Uns ist sehr bewusst, dass insbesondere die Schulen der Primarstufe, diese Notbetreuung zum Teil in sehr kleinen Gruppen organisieren mussten und weiterhin müssen.
Wie sie wissen, ist die Notbetreuung in der vergangenen Woche auch auf weitere berufliche Tätigkeitsbereiche (Alleinerziehende - berufstätig oder in Prüfungen) ausgeweitet worden. Grundlage bildet die Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wurde. Darüber hatte ich Sie bereits mit der 16. SchulMail vom 24. April 2020 informiert.
I. Unterstützung durch Lernen auf Distanz
In den vergangenen Wochen haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen entscheidend dazu beigetragen, dass Ihre Schülerinnen und Schüler sich Zuhause nicht nur sinnvoll beschäftigen, sondern den Bezug zur Schule und zum Lernen halten und auch Lernfortschritte erzielen konnten. Wir wissen, dass die Voraussetzungen von Schule zu Schule, aber auch innerhalb einer Schule und vor allem zwischen den Familien unterschiedlich sind. Mein Dank gilt daher auch hier Ihrem beispielhaften Engagement. Sie haben auf oftmals sehr kreative Weise dazu beigetragen, dass Kinder die Freude am Lernen behalten und mit Ihnen in dem pädagogisch so wichtigen persönlichen Kontakt bleiben konnten.
In den vergangenen Tagen hat vor allem die Wiederaufnahme des Schulbetriebs an den weiterführenden Schulen im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung gestanden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler, die in Kürze ihre Abiturprüfungen absolvieren oder in diesem Schuljahr noch andere wichtige Schulabschlüsse anstreben. Nunmehr steht eine gestufte Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen der Primarstufe bevor.
II. Begrenzter Unterrichtsbeginn ab 7. Mai 2020
Die Tatsache, dass wir eine Wiederaufnahme des Unterrichts für den 7. Mai 2020 vorsehen, hat verschiedene Gründe. Zunächst wollen wir Ihnen und Ihren Kollegien, aber auch den Schulträgern mehr Zeit geben, notwendige Vorbereitungen zu treffen: Seien es die Reinigung und Einhaltung von Hygienevorgaben an den Schulen, die Vorkehrungen zur Abstandshaltung, die Bereitstellung von notwendigem Material oder der Schülertransport. Zudem gibt es durch die zusätzliche Zeit Gelegenheit, sich pädagogisch und didaktisch auf die neuen Erfordernisse des Präsenzunterrichts für die kommenden Wochen einzurichten.
Ein weiterer Grund bestand darin, dass wir die inzwischen geführten Gespräche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie Schulleitungsvertretungen abwarten wollten, um ein möglichst von allen getragenes Vorgehen für die Zeit bis zu den Sommerferien abzustimmen und sich auf Grundprinzipien und Prioritäten zu verständigen, die Basis für schulische Konzepte sein sollen.
III. Notbetreuung, OGS und weitere Betreuungsangebote
Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung –angepasst an die Vorgaben des Infektionsschutzes, die auch für den Unterricht in den Klassen gelten (vgl. 15. SchulMail) – fortgeführt. Dazu wird die auf dem Bildungsportal befindliche FAQ-Liste entsprechend angepasst. Maßgeblich für die Durchführung der Notbetreuung sind die Abstandsvorgaben (1,50 m), die eingehalten und beaufsichtigt werden müssen, sowie eine Vermeidung der Durchmischung der Gruppen.
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet wird. Die Wiederaufnahme von OGS- und anderen Betreuungsformen ist mit weitergehenden Fragestellungen (z.B. Mittagsverpflegung) verbunden, die mit den Kommunen und den Trägern zu klären sind. Auch wenn im Grundsatz mit den Partnern Einigkeit darüber besteht, das Ganztagsangebot an den Grundschulen mit zu öffnen, wird es vor Ort zunächst möglicherweise individuelle Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der Betreuung im gewohnten Umfang geben müssen.
IV. Eckpunkte für schulische Konzepte
Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Klassen in Abhängigkeit von Raum- und Klassenstärke zumeist halbiert werden müssen. Zudem werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schulen wegen der unvermeidlichen Beschäftigungsverbote für einen Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Diese beiden Faktoren machen deutlich, dass eine Rückkehr zu einem „normalen“ Unterricht in diesem Schuljahr nahezu auszuschließen ist.
Dennoch muss es unser Ziel sein – und damit waren wir uns mit allen Vertreterinnen und Vertretern der schulischen Verbände einig, in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien allen Kindern aller Jahrgänge – auch denen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – eine Rückkehr in einen regelmäßigen Präsenzunterricht und eine Wiederaufnahme von Ganztags- und Betreuungsanteilen zu ermöglichen. Dies hat zur Folge, dass Unterricht mindestens an einem Tag in der Woche möglich sein muss.
Ich bin mir bewusst, dass Sie in Ihren Schulen längst an Konzepten arbeiten und sich frühere Informationen und Orientierung gewünscht hätten. Aber auch wir wissen erst seit dieser Woche, dass sich aus dem für den 30. April 2020, also für heute, angesetzten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder keine neuen und weitergehenden Beschlüsse zu den Schulen ergeben sollen, sondern diese erst in Kenntnis belastbarer Zahlen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens volle zwei Wochen nach den ersten Öffnungen auf der Konferenz der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 gefasst werden sollen. Auf diese Information hin haben wir die Verbändegespräche so schnell wie möglich geführt.
Wir alle sind uns bewusst, dass die Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten der Schulen zum Teil unterschiedlich sind und dass alle Schulen – gerade in dieser schwierigen Zeit – das Beste für Ihre Schülerinnen und Schüler erreichen wollen. Allerdings müssen Bildungschancen möglichst gleich verteilt sein. Bei aller Flexibilität und bei allem kreativen Engagement vor Ort brauchen wir in dieser außergewöhnlichen Situation für die kommenden Wochen eine landesweit stabile und klare gemeinsame Basis. Daher sind die folgenden Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes unbedingt zu berücksichtigen:
- Bis zu den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und
Schüler aller vier Jahrgangsstufen den gleichen Zugang zu Schule und
Unterricht. Gleichzeitig muss die Notbetreuung weiter angeboten werden.
- Wenn Lerngruppen in der Regel zumindest halbiert werden müssen und nicht
alle Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, dann wird ein
solcher Unterricht nur jeweils an einem einzelnen Tag möglich sein. Im Laufe
einer Woche ergibt sich daraus ein „rollierendes“ System mit tageweisem
Unterricht für nur einzelne Jahrgangsstufen. Dies bedeutet eine Mischung aus
Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz.
- Ein „Schichtbetrieb“, bei dem an einem Tag unterschiedliche
Schülergruppen verschiedener Jahrgänge zu unterschiedlichen Tageszeiten in
die Schule kommen, ist ausgeschlossen.
- Jede Schule passt diese Mindestvorgaben auf ihre individuelle Situation
an. Alle Planungen sollen auf Sicherheit ausgelegt sein, so dass bei immer
möglichen Personalengpässen – ganz unabhängig von Corona – keine sofortigen
Anpassungen erfolgen müssen.
- Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien an
Pfingsten – führt dazu, dass die einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am
selben Wochentag in der Schule sein werden. Um Eltern dennoch eine
Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu geben, ist ein
Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die Zeit bis zu den Sommerferien zu
erstellen.
- Der Umfang des Unterrichts an Präsenztagen hängt wesentlich von den
Möglichkeiten der einzelnen Schule ab. Der Präsenztag soll gleichwohl für
die Kinder als ganztägiges Angebot – also auch unter Einbindung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag konzipiert werden.
- Bei der Pausen- und Wegegestaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht alle am Präsenztag anwesenden Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt in die Pause gehen, um hier mögliche Kontakte zu reduzieren.
Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das:
- Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den
Viertklässlern,
- ab dem 11. Mai ein Jahrgang pro Werktag in der Schule,
- an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich,
- nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien
- bei Fortsetzung der Notbetreuung.
V. Schulrechtliche Änderungen
Vielfach haben uns in den vergangenen Tagen Fragen vor allem zu Versetzungsregelungen und Zeugnissen erreicht. Angesichts des Ausfalls von Unterricht seit dem 16. März 2020 ist das sehr verständlich. Dem Landtag liegen ein Gesetzentwurf sowie dazugehörige Änderungen an den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aller Schulformen vor, die darauf eine Antwort geben sollen. Sollte der Landtag heute dem Gesetzentwurf zustimmen, werden alle Schulen am Anfang der kommenden Woche mit einer weiteren ausführlichen SchulMail über die Einzelheiten aller schulrechtlichen Änderungen informiert. Zusätzlich werden die Informationen in der so genannten FAQ-Liste im Bildungsportal aktualisiert.
VI. Zurück in den schulischen Alltag
Um Sie beim Einstieg in den Unterricht zu unterstützen, der derzeit nicht den üblichen Anforderungen entsprechen kann, sondern mit Blick auf die Rückkehr der Kinder in die Schulen vielfach auch altersgerecht auf das Thema Corona eingehen muss, hat QUA-LiS auf unsere Bitte hin Materialien zusammengestellt, die Sie unter folgendem Link abrufen können:
https://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/online-und-distanzlernen/praesenzunterricht-nach-corona
Schon in der SchulMail Nr. 14 vom 16. April 2020 hatte ich Sie über das umfangreiche Unterstützungsangebot durch die Schulpsychologie hingewiesen, das Ihnen zur Verfügung steht. Heute möchte ich Sie noch einmal besonders auf die Ideen zur Gestaltung des ersten Unterrichtstages aus schulpsychologischer Sicht aufmerksam machen. Unter http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/lehrkraefte/ideen-1.-unterrichtstag/1.-unterrichtstag.html finden Sie praxisnahe Empfehlungen, Hinweise und Materialien, die Ihnen und den Kindern den Einstieg erleichtern sollen. Hilfen zur Orientierung im sozialen Umfeld, Rituale, die den Schülerinnen und Schülern in einer – im Vergleich zu dem bekannten schulischen Alltag – veränderten Lernumgebung Sicherheit geben können.
VII. Bewegungsangebote
Bewegungsintensive Pausen sollten Teil eines Schultages sein, doch die Infektionsschutzmaßnahmen schränken die Möglichkeiten von Bewegung, Spiel und Sport in der Pause stark ein. Trotzdem sind bewegte Pausen auf dem Schulhof oder im Klassenraum möglich. Viele Ideen, Anregungen und Spielbeschreibungen dazu werden ab dem 5. Mai 2020 auf www.schulsport-NRW.de abrufbar sein.
VIII. Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19/Umgang mit Corona-Verdachtsfällen
Mit einer weiteren SchulMail werden wir Ihnen über die Hinweise in der SchulMail Nr. 15 hinaus sowohl gemeinsame Hinweise der Kommunalen Spitzenverbände und des MSB zum Infektionsschutz, das mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse abgestimmt ist, wie auch Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen übersenden.
Ich möchte nicht schließen, ohne mich noch einmal für Ihr Engagement und Ihre Geduld zu bedanken. Dabei hoffe ich, mit diesen Informationen zu mehr Planungssicherheit beigetragen zu haben. Und ganz zum Schluss noch eine Bitte, die von den Elternverbänden an mich herangetragen wurde: Denken Sie, wenn Sie es nicht längst getan haben, auch an eine Weiterleitung dieser Informationen an die Elternvertretungen Ihrer Schulen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
HINWEIS: Falls vorhandene Links in dieser Nachricht nicht richtig angezeigt werden, sollten Sie diese kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Benjamin Verhoeven, 0211 / 5867-3581, corona@msb.nrw.de
Notbetreuung ab dem 27. April 2020
Liste der Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 27. April 2020
Antrag auf Notfallbetreuung ab 27. April 2020
Vielen Dank für die gespendeten "Bergischen Schilder" der AWO Leichlingen e.V.!
Am Freitag, den 24. April 2020 haben wir Kerzen mit den Namen der diesjährigen Kommunionkinder gestaltet. An diesem und nächsten Sonntag hätten nämlich die Erstkommunion-Feiern unserer Pfarrgemeinde stattgefunden. Diese mussten aber wegen der Corona Kontaktsperre verschoben werden.
Bei der live Übertragung des heutigen Familien Gottesdienstes (https://www.youtube.com/channel/UCs3eLVP3OGA-qyscUIXz8OQ) konnten nun die Erstkommunionkinder ihre Kerzen sehen, die sie sich im Laufe des Tages aus der Kirche abholen und mit nach Hause nehmen können.
RP, 22.04.2020
Elterninfo von Frau Berger vom 20. April 2020 zur
Notfallbetreuung ab dem 23.04.2020:
Liebe Eltern,
ich hoffe, dass viele von Ihnen jetzt langsam wieder an ihren
Arbeitsplatz zurückkehren können.
Die Notbetreuung an den Schulen ist ausgeweitet worden.
In der Anlage finden Sie die Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020.
Bitte füllen Sie das entsprechende Formular im Anhang aus, da wir unbedingt die Tage und Uhrzeiten der
Betreuung benötigen. Zur Zeit steht uns nur das alte Formular zur Verfügung. Fügen Sie den
entsprechenden Arbeitgeber einfach in das Formular ein.
Schicken Sie es uns per Mail oder werfen Sie es in den Briefkasten.
Die Kinder arbeiten hier vor Ort dann auch an den Materialien, die die Klassenleitungen
geschickt haben. Es findet allerdings kein Unterricht statt und die Kinder werden
nicht unbedingt vom Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin betreut.
Herzliche Grüße auch an die Kinder und
bleiben Sie alle gesund.
Gabriele Berger
Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020
Antrag auf Notfallbetreuung ab 23. April 2020
Wir wünschen allen Kindern und Eltern der KGS Kirchstraße ein
frohes Osterfest.
So "konferieren" wir Lehrer zur Zeit:-)
Viele liebe Grüße!
neue Informationen zur Notbetreuung ab dem 23. März 2020:
Ab Montag, dem 23. März 2020 wird die bestehende Notbetreuung ausgeweitet.
Info des Schulministeriums:
Antragsformular zur Betreuung
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen
Die Stadt Leichlingen weist auf ihrer Homepage auf folgendes hin:
Die Stadt Leichlingen weist auf ihrer Homepage auf folgendes hin:
Das Formular für die "Bestätigung über die Notwendigkeit der Betreuung vom
Arbeitgeber", das vorgelegt werden muss, findet sich auch hier:
Liebe Eltern,
hier die Sie betreffenden Auszüge aus der Ministeriumsmail bezüglich der Schulschließungen des Landes NRW.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.
1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.
2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden.
Das bedeutet für die KGS Kirchstraße:
- Die Schule ist vom 16.03.2020 bis zum 19.04.2020 geschlossen.
- Am Montag den 16.3. und Dienstag den 17.3. gibt es eine Übergangsphase an der Kinder zur Not in die Schule kommen dürften, damit Eltern die Betreuung organisieren können.
- Ab dem 18.3.2020 dürfen nur Kinder von Eltern, die in unverzichtbarer Funktion im Gesundheitswesen tätig sind, nach Absprache mit der Schulleitung zur Notbetreuung erscheinen.
- Die Kommunikation mit der Schule wird über Mail und Telefon aufrecht erhalten.
- Die Kommunikation mit den Klassenlehrern wird über die bekannten Mailadressen aufrecht erhalten.
Sollte es weitere bzw. neue Informationen des Schulministeriums geben, werden wir diese Informationen umgehend an Sie weiterleiten.
Wir hoffen, dass wir uns alle nach den Ferien gesund und munter wieder in der Schule einfinden können.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Berger, Schulleiterin
Bernd Sielemann, Konrektor
Am Freitag, den 13. März 2020 fand unser Pizza Dankeschön Essen für jene Kinder statt, die am Blütensamstagzug teilgenommen haben.
Am Sonntag, den 1. März nahmen freiwillige Kinder der Schuleingangsphase am Lauf "Rund um das Bayer-Kreuz" teil. Herr Gutiou und Herr Stehler betreuten die Kinder, die tolle Ergebnisse auf der 1km Streck zurücklegten.
Fotos Blütensamstag
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Wir möchten uns als Schule bei allen bedanken, die es uns ermöglicht haben, wieder als Fußgruppe am Blütensamstag Zug teilzunehmen!
Ein besonderes Dankeschön an die Spender des Wurfmaterials:
Familie Caliskan 1a
Familie Richartz 1a
Familie Schoop 1a/1b/4a
Familie Schröder 1b
Familie Giglio 1b
Familie Wehner 1b
Familie Vorstius 1b
Familie Harder 2a
Familie Kopmann 2a
Familie Noppen 2a
Familie Malyszek 2b
Familie Tefke 2b
Familie Davidov 2b/3c
Familie Landgraf 3a
Familie Becher 3b
Familie Kalemba 3b
Familie Friesen 3c
Familie Weßler 4a
Familie Husmann 4b
Familie Spall 4b
Förderverein unserer Schule
Firma 7th Mainstreet
Vielen Dank an die Firma Auto Strunk Langenfeld, die uns den Bagagewagen
gestellt hat und an die Eltern Schröder (Klasse 1b), die den Wagen gefahren
sind!
Wie haben einen tollen ersten Platz bei den Fußgruppen belegt und
...es auf das Titelblatt des Kölner Stadtanzeigers geschafft :-)
Teilnahme am Blütensamstagzug (22.02.2020)
(Lokale Information, Foto: Claus Schloot)
(KStA, Foto: Britta Berg)
(RP, Foto: Peter Thönes)
An Weiberfastnacht (20.2.2020) feierten wir in den Klassen und als Schulgemeinschaft im Foyer mit dem Leichlinger Prinzenpaar, den Tanzgarden JTSC "Blau-Weiß" und TSV Rhein-Wupper.
Foto 1a
Die Vorbereitungen für unsere Teilnahme am Blütensamstagzug sind in vollem Gange. Heute (17.02.2020) wurde bereits fleißig das Wurfmaterial gepackt.
Vielen Dank an Frau Materne, Herrn Harder und Frau Wehner für das Packen!
Beim Fußballturnier der Bergischen Grundschulen in Hilgen haben wir am Samstag, den 8.02.2020 den 5. Platz belegt.
Herzlichen Glückwunsch!!!
Schlittschuhlaufen der Klasse 4b (02.02.2020)
Aktuelle Terminübersicht für das 2. Schulhalbjahr unter:
Am Dienstag, 07.02.2020, brachten die Sternsinger den Segen in alle Klassen und sammelten Spenden für die Aktion "Frieden! Im Libanon und weltweit". So konnten wir das großartige Sammelergebnis in Leichlingen mit 267,85€ unterstützen.
Wir wünschen den Kindern und Eltern unserer Schule ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest verbunden mit den besten Wünschen für das kommende Jahr!
(Wiederbeginn des Unterrichtes: Dienstag, 7.01.2020)
Am 19.12.2019 besuchten die Kinder der Schuleingangsphase das Altenzentrum am Hasensprung. Die Kinder sangen Weihnachtslieder und übergaben einen Scheck vom Erlös des Kekse Verkaufs vom Bratapfelfest.
KStA, 20.12.2019
Leider mussten wir uns am letzten Schultag vor den Ferien von zwei Kolleginnen, Frau Bröhl und Frau Nordhoff, verabschieden, die an anderen Schulen eingesetzt werden.
Wir wünschen euch für eure Zukunft alles Liebe & Gute!
Mittlerweile ist es Tradition geworden, dass wir uns an den Montagen nach den Adventssonntagen, morgens in der Kirche treffen, um eine kleine Adventsfeier abzuhalten.
Fotos von der Adventsfeier vom 16.12.2019, gestaltet von den Jahrgängen 1 & 2:
Fotos von der Adventsfeier vom 9.12.2019, gestaltet vom Jahrgang 3:
Fotos von der Adventsfeier vom 2.12.2019, gestaltet vom Jahrgang 4:
Am Nikolaustag besuchte der Nikolaus alle Klassen und hatte reichlich Geschenke dabei.
Der neu gewählte Förderverein der KGS Kirchstraße stellt sich vor:
(B. Büchel, J.P. von Buettner Ravache, R. Billstein, W. Bäcker, J. Wiersing)
Wir möchten die Sternsinger-Aktion unserer Pfarrgemeinde unterstützen und verweisen daher gerne auf das folgende Anschreiben:
Liebe Kinder, liebe Eltern,
Gerne möchten wir euch die Aktion Dreikönigssingen ans Herz legen.
Es ist die größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder weltweit!
Seit Beginn im Jahr 1959 haben die Sternsinger insgesamt über eine Milliarde Euro gesammelt. Allein bei der Aktion 2019 kamen über 50 Millionen Euro an Spenden zusammen. Die kommende Sternsingeraktion 2020 stellt das Thema Frieden am Beispiel des Libanon in den Mittelpunkt. Weitere Informationen erhaltet ihr unter www.sternsinger.de/sternsingen.
Die Vorbereitungen in unserer Gemeinde laufen auf Hochtouren. Am 14.12.2019, von 10:00 bis ca. 12:30 Uhr findet im Pfarrheim der katholischen Kirche in der Ludger-Kühler-Straße unser Sternsinger-Aktionstag statt.
Wir würden uns freuen viele von euch, gemeinsam mit euren Freunden, dort begrüßen zu dürfen. Dafür müsst ihr euch anmelden!
Was passiert am Aktionstag?
- Wir schauen gemeinsam den Film „Willi im Libanon“
- Im Anschluss wird über den Film gesprochen, es werden Informationen zum Sternsingen mitgeteilt und eure Fragen dazu beantwortet
- Ihr dürft euch eure eigene Krone gestalten und auch andere schöne Sachen basteln (dabei helfen wir euch gerne!)
- Und ganz wichtig: die Gewänder und Kronen werden ausgeteilt, damit ihr auch wie Könige ausseht, wenn ihr den Leuten den Segen bringt
Hier vorab noch einige Informationen zum Ablauf:
Jede Gruppe sucht sich ein oder mehrere Gebiete von angemeldeten Haushalten aus, die man dann als Sternsinger besucht. Für die Besuche braucht man ca. 3-4 Stunden. Adressen, Sammeldosen, Kreide und Segens-Aufkleber werden nach dem Aussendungsgottesdienst verteilt.
Unserer Erfahrung nach macht es den Kindern am meisten Spaß, wenn sie zusammen mit Freunden unterwegs sein können. Dafür ist es nicht wichtig, dass die Kinder katholisch getauft sind. Es handelt sich um eine Hilfsaktion von Kindern für Kindern. Das bedeutet jedes Kind das mitmachen möchte ist herzlich willkommen!
Wichtig ist nur, dass möglichst viele aus der Gruppe am Aussendungsgottesdienst am Freitag, den 27. Dezember 2019 um 16:30 Uhr teilnehmen. Denn wir wollen den Segen ja weitertragen und dafür müssen wir ihn selbst erst einmal erhalten!
Jede Gruppe besteht aus mind. 2-3 Kindern plus mind. einem Erwachsenen Begleiter. Lieder- und Texthefte werden von uns zur Verfügung gestellt. In der Gruppe einigt ihr euch auf einen Text und verteilt die Rollen: Sternträger, Kaspar, Melchior und Balthasar.
Wann ihr euere Besuche macht könnt ihr zwischen dem Aussendungsgottesdient am 27.12. und der Rückkehr am 12.01.2020 um 11:00 Uhr in der Sonntags-Messe selbst in eurer Gruppe entscheiden.
Wenn Ihr das Gebiet beendet habt, gebt ihr die Spenden und bearbeiteten Listen im Pastoralbüro oder bei uns ab.
Und noch ein ganz wichtiger Hinweis:
In vielen Häusern gibt es Süßigkeiten für euch. Insbesondere die älteren Menschen freuen sich riesig über den Besuch und den Segen der Sternsinger und halten Leckereien für euch bereit.
Diese Aktion gibt allen die Möglichkeit, aktiv und wiederkehrend dazu beizutragen, dass es manchem dieser Kinder vielleicht ein ganz kleines bisschen besser geht!
Wir haben in Leichlingen eine gleichbleibend hohe Nachfrage an Sternsinger-Besuchen, aber zurückgehende Sternsinger Zahlen, weshalb es jedes Jahr schwieriger wird alle Besuchswünsche zu erfüllen.
Daher freuen wir uns über jedes Kind und jeden Erwachsenen das/der diese Aktion unterstützen möchte!
Der Handzettel kann als Anmeldeformular genutzt werden. Oder ihr schreibt eine Mail an sternsinge@kplw.de oder ihr hinterlasst eine Nachricht auf dem AB unter
02175/7090112. Wichtig sind auch euere Kontaktdaten, die ihr uns bitte auf einem dieser Wege zukommen lasst.
Die Einverständniserklärung kann am Aktionstag mitgebracht oder auch per Mail geschickt werden.
Falls ihr noch Fragen habt, kontaktiert uns auf einem dieser Wege!
Herzlichst, euer Sternsinger-Orga-Team
Fotos vom Schulchor, der auf dem Bratapfelfest auftrat und vom Plätzchenverkauf (1.12.2019)
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Am Wochenende (30.11./01.12) verkauften wir auf dem Leichlinger Bratapfelfest selbstgebackene Plätzchen.
Vielen Dank an die fleißigen Verkäufer und Plätzchenbäcker sowie an den Förderverein, der die Aktion geplant hat!
Wir begrüßen unsere neue Kollegin Frau Anna Bröhl an unserer Schule und wünschen ihr alles Gute! (19.11.2019)
Zum Tag des Vorlesens (15.11.2019) durften sich die Kinder unserer Schule aus
verschiedenen Büchern ein Buch aussuchen aus dem ihnen vorgelesen wurde. Man
trug sich dazu im Vorfeld in eine Buchliste ein. Am Vorlesetag selbst machten es
sich die Kinder in der 3. Stunde gemütlich und genossen sichtlich das
"Kopfkino".
Vielen Dank an alle Vorleser, die uns unterstützt haben!
Rotarier sorgen für frischen Lesestoff in der Grundschule
Wolfgang Frotscher, Fried Wolter, Bernd Sielemann und Fritz Ellinghaus (von links) übergaben die Buchspende an die Grundschule. (Foto: Uwe Miserius)
Die Grundschüler konnten sich jetzt über frischen Lesestoff freuen.
Von Tobias Brücker
Die Kinder der vierten Klassen der Katholischen Grundschule Kirchstraße werden
sich sicher freuen: Bevor sie auf die weiterführenden Schulen wechseln, werden
sie noch einmal mit Büchern ausgestattet. Möglich ist das durch die
Unterstützung der Rotarier, die die Bücher mit dazu gehörigem Arbeitsheft an
viele Grundschulen in der Region spenden.
Je eine Stufe erhält diesen kleinen Bonus. In der Kirchstraße dürfen die Kinder
das Buch daher dank der entfallenen Anschaffungskosten behalten – das ist sonst
nicht so, wie Schulleiterin Gabriele Berger sagt. „So können die Kinder auch in
die Bücher malen und schreiben“, berichtet die 52-Jährige glücklich. Ohnehin sei
es schön, dass die Schulen vom Engagement des Rotary Clubs Leverkusen-Opladen
profitieren.
Dessen Präsident Fritz Ellinghaus erläutert, es gebe für den Club nichts
Wichtigeres als das Wohlbefinden der Kinder im Fokus zu haben. Ganz oben auf der
Liste stehe dabei die Bildung. Mit der Verteilung der Bücher wollen die Spender
an diese Erfolgsgeschichte anknüpfen.
Deutschlandweit beteiligen sich die jeweiligen Clubs an dem Projekt, das den
Namen „Vier-L (Lesen lernen – Leben lernen)“ trägt. Im vergangenen Jahr wurde
dabei die Marke von einer Million verteilter Bücher geknackt. Gleichwohl geht
das anhaltende Vorhaben eigentlich entgegen der Vereinbarung der Clubs. Demnach
hat jede der gemeinnützigen Aktionen der Rotarier ein Ende. „So soll keine
Abhängigkeit entstehen“, erläutert Mitglied Fried Wolter. Das Ziel sei es
schließlich, Institutionen mit ins Boot zu holen, die die Projekte fortsetzen.
Das funktioniere größtenteils sehr gut.
Doch bei der Bücherverteilung an den Grundschulen in Deutschland handeln die
Clubs anders. Innerhalb der Gemeinschaft, berichtet Wolter, liefen die
Diskussionen. Die eine Seite wolle aufhören, die andere sehe „die große
Sinnhaftigkeit“. Der 72-Jährige, der bei den Opladenern für das Projekt „Vier-L“
verantwortlich ist, positioniert sich ganz klar: „Für mich ist es jedes Jahr ein
neues Projekt – es gibt ja jedes Jahr neue Kinder.“ Eine Umfrage unter den
beteiligten Lehrern soll nun Aufschluss darüber geben, wie wichtig die Aktion
nun wirklich ist. Darin sollen die Pädagogen darlegen, in welchem Umfang sie mit
den bereitgestellten Büchern und Arbeitsheften den Unterricht gestalten. Eine
entsprechende positive Bewertung würde das Projekt sicherlich beflügeln.
Gabriele Berger würde sich jedenfalls über einen Fortbestand freuen. Die Lektüre
für die vierten Klassen heißt Nima. Darin geht es um Leichlingen – Namen und
Orte sind nur leicht verändert.
Zur Zeit findet im Leichlinger Rathaus die Mitmachausstellung "Fühlfragen" statt, die alle 3. & 4. Schuljahre unserer Schule besuchen.
"´Fühlfragen´ ist eine Art Parcours mit zehn Spielstationen zum Ausprobieren, Entdecken und Lernen. Ziel der Ausstellung ist es, das Selbstbewusstsein von Mädchen und Jungen zu stärken und sie damit vor sexuellem Missbrauch und andere kriminellen Handlungen zu schützen. Die Kinder sollen lernen, ihr Gegenüber richtig einzuschätzen und im entscheidenden Moment „nein“ zu sagen."
Am "Tag der Öffentlichkeit" (21.11.2019, 16.00-18.00Uhr) besteht auch für Eltern die Möglichkeit, die Ausstellung kennen zu lernen.
Nachdem uns Ulli Potofski bereits vor Wochen eine
Videobotschaft ()
zugesandt hatte, kam er heute am 7.11.2019 zu uns zu Besuch.
Ulli Potofski ist neben seiner Tätigkeit als Sky-Moderator und Sprecher der Hörspielserie "Die Teufelskicker" Autor der Kinderbuchserie "Locke", die er uns heute vorstellte.
Den Besuch hatten wir Herrn Burgwinkel zu verdanken, der Tanzschuhe von Ulli Potofski, die dieser bei der Sendung "Let´s dance" getragen hatte, für einen karitativen Zweck ersteigert hatte [ RP Online ].
Ulli Potofski liest Geschichten über Locke (RP Online)
(Foto: Uwe Miserius)
St. Martin (06.11.2019)
Nachdem am Morgen in jeder Klasse ein Weckmann gerecht geteilt wurde,
gab es am Abend die große Martinsfeier mit anschließendem Umzug.
Wir wünschen allen Kindern unserer Schule fröhliche und erholsame Herbstferien!
Fotos vom "Waldrausch"-Ausflug der Klasse 2b am 10.10.2019
Ulli Potofski besucht uns am 7. November 2019 und hat bereits eine Grußbotschaft für uns hinterlassen:
Seit heute (25.09.2019) beginnen wir die erste Pause mit der Hofpause und frühstücken anschließend im Klassenraum.
1. PAUSE |
9.40 – 10.00Uhr |
1. Hofpause |
10.00 – 10.10Uhr |
Frühstückspause im Klassenraum |
|
|
|
|
2. PAUSE |
11.40 – 12.00Uhr |
2. Hofpause |
Am Stadtfest-Wochenende (21./22.09.2019) waren wir
als Schule mit unserem mittlerweile traditionellen Getränkestand vertreten
waren. Für die Kinder wurden diverse Spiele angeboten.
Vielen Dank an alle HelferInnen, die uns so zahlreich unterstützt haben!
Am 17.09.2019 unternahm der Jahrgang 4 einen Ausflug ins Schulmuseum nach Bergisch Gladbach - Katterbach. Neben einer Führung durch das Museum erlebten die Klassen eine "historische Unterrichtsstunde".
Aktion "gelbe Füße"
Die Klassen 1a & 1b lernten am 10.09.2019 mit dem Verkehrspolizisten Herrn Breuer, an welchen Stellen sie sicher die Straße überqueren können. Diese Stellen wurden an der Straße mit gelber Farbe ("gelbe Füße") markiert.
Rheinische Post, 11.09.2019
Fotos von der Einschulungsfeier (29.8.2019)
(Klasse 1a, Frau Göttlich)
(Klasse 1b, Frau Tittelbach)