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VERKEHRSERZIEHUNG UND MOBILITÄTSBILDUNG

 

Im Rahmen der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung sollen Schülerinnen und Schülern Qualifikationen vermittelt werden, die sie für ein sicherheitsbewusstes Verhalten im Verkehrsraum benötigen. Alle relevanten Mobilitätsformen (Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer von PKW, Bus und Bahn usw.) sollen behandelt werden. Neben dem Schwerpunkt der Sicherheitserziehung werden in der Verkehrserziehung Elemente der Sozial-, Umwelt- und Mobilitätserziehung hinzugenommen. Grundlage dieses Bereiches sind die Rahmenvorgaben „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule“, die im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 14.12.2009 (– 511 / BASS 15-02 Nr. 5) geregelt sind.

 

 

Elternabend vor der Einschulung

 

Beim Elterninformationsabend für die Eltern der Schulanfänger werden die Eltern durch die Schule und die Polizei auf den Schulwegplan, in dem besondere Problempunkte unseres Schulbezirks aufgezeichnet sind, hingewiesen. Wichtig ist auch, dass dem einzelnen Kind sein Schulweg genau bekannt ist. Darüber hinaus werden die Besonderheiten der Wahrnehmung von Lernanfängern erläutert und die Verantwortung der Eltern herausgestellt.

 

Verkehrserziehung im ersten Schuljahr

Schwerpunktmäßig werden die Schulanfänger in den ersten Wochen richtiges Verhalten auf dem Schulweg kennen lernen und mit Unterstützung von Eltern, Lehrkräften und Polizei einüben. Relevante Stellen des Schulweges der jeweiligen Klassen werden mit unserem Bezirkspolizisten, der Schulklasse und der Lehrkraft abgegangen. Fahren mit dem Schulbus wird in den ersten Wochen von einigen Eltern begleitet, die zuvor vom Busunternehmen eingewiesen wurden. Dabei werden das richtige Verhalten auf dem Schulweg, das Überqueren der Straße mit und ohne Ampel, an Kreuzungen, an Stellen, an denen Autos parken usw. eingeübt. Da die Kinder durch ihren eingeschränkten Blickwinkel Gefahrensituationen wie z.B. Geschwindigkeit und Abstände von Autos noch nicht sicher einschätzen und alleine bewältigen können, müssen sie immer wieder auf Gefahren hingewiesen werden. Begleitendes Training der Wahrnehmung und Schulung der Sinne, Motorik, Sozialverhalten und Sozialerfahrung ist ein besonderer Schwerpunkt der Schuleingangsphase.

 

 

Motorisches Radfahrtraining in der Schuleingangsphase

 

Kindern bis zum achten Lebensjahr fallen Mehrfachtätigkeiten (wie sie zum Rad fahren notwendig sind) entwicklungsbedingt noch schwer. Da sie sich mit dem  „Spielgerät Fahrrad“ aber im Grenzbereich zum Straßenverkehr bewegen, fällt diese Altersgruppe durch erhöhte Unfälle auf. Unsere Übungen zum motorischen Radfahrtraining sollen unter Beteiligung möglichst vieler Eltern (auch als Helfer) erfolgen.

 

 

Radfahrausbildung im 3. und 4. Schuljahr

 

Die Radfahrausbildung wird kompakt, projekthaft und fächerübergreifend im 4. Schuljahr durchgeführt. Theoretische Teilbereiche (Sicherheits-, Umwelt-, Gesundheits-, Sozialerziehung) sowie motorische Übungen auf dem Schulhof werden bereits zum Ende des 3. Schuljahres angesetzt. Bei den praktischen Übungen im Schonraum und im Straßenverkehr rund um unsere Schule ist die Unterstützung von Eltern notwendige Voraussetzung. Der für uns zuständige Verkehrspolizist Herr Breuer wird bei der Durchführung der Ausbildung im 4. Schuljahr in gefährlichen Bereichen auf der Straße und bei der praktischen Übung von der Polizei vor Ort unterstützt. Die Übungstermine für die praktische Radfahrübung werden der Schule zum Schuljahresbeginn von der Kreisverwaltung mitgeteilt. Jedes Jahr nimmt ein Kollege / eine Kollegin aus dem Jahrgang 4 an einer Informationsveranstaltung teil, die aktuelle Themen der Verkehrserziehung aufgreift.

 

 

Elternhinweise

 

Die Radfahrausbildung versteht sich als ein Hilfsangebot ans Elternhaus, das als schulische Veranstaltung mit Polizeiunterstützung zur „Bewältigung der Lebenswirklichkeit“ dient. Im Vorfeld werden die Eltern über die Ausbildungsinhalte, Sicherheitsaspekte (Helm, Fahrrad, Organisation des Unterrichts: Schonraum/Verkehrswirklichkeit, disziplinierter Ablauf) und die Übungsstrecke (Karte, Fotos, abgehen mit den Kindern) informiert. Bevor im öffentlichen Straßenverkehr geübt wird, werden die Bewegungsabläufe in praktischen Übungen auf dem Schulhof trainiert.

 

 

Fächerübergreifende Planung

 

Aspekte der Sicherheits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung (s.a. Gewaltprävention) korrespondieren mit den Richtlinien und fließen in allen Fächern mit ein.

 

Beispiele:

 

Kunst

o   Lern-/Kartenspiele zu Verkehrszeichen herstellen

o   helle/dunkle Farben

o   Sicherheit in der Dunkelheit

  

Religion

o   Verantwortung für sich und andere, Rücksichtnahme

 

Sport

o   praktische Übungen zu Gleichgewicht, Wahrnehmung, Geschicklichkeit, Koordination und Kondition

 

Musik

o   Lieder

 

Deutsch

o   Texte zum Fahrrad lesen

o   Gedichte

o   Beschreibungen und (Unfall-) Berichte

o   Beobachtungsaufgaben als Fußgänger, Mitfahrer, Radfahrer

o   eigene Erlebnisse im Straßenverkehr

o   Interviews von erwachsenen Verkehrsteilnehmern

 

Sachunterricht

o   allg. Verkehrserziehung

o   Fahrrad-TÜV

o   Leuchtkraft von Reflektoren

o   Stadtplan lesen

o   Wege zeichnen.

 

 

Radfahrübung im Straßenverkehr mit dem Verkehrspolizisten Herrn Breuer

Zunächst erfolgt eine schriftliche Information über den Ablauf der Radfahrausbildung an die Eltern (Elterninformation).Bevor mit den Fahrrädern auf dem Schulhof und später im Straßenverkehr geübt wird, wird die theoretische Grundlage geschaffen. „Die Radfahrausbildung. Das Heft für die 3. und 4. Klasse“ (Hrsg. DVW und Verkehrswacht Medien & Service-Center GmbH) unterstützt die theoretische Radfahrausbildung. Alle Kinder unserer Schule bekommen dieses Heft kostenlos im 4. Schuljahr gestellt. Nachdem die Schülerinnen und Schüler ihre Fahrräder mit zur Schule gebracht haben, diese auf ihre Verkehrssicherheit kontrolliert wurden, beginnen die praktischen Übungen auf dem Schulhof. Für die Übungen im Straßenverkehr werden die Räder nochmals von der Polizei vor Ort kontrolliert. Am eigentlichen Übungstag im öffentlichen Straßenverkehr wird der Verkehrspolizist von Eltern der jeweiligen Klasse unterstützt. Nach einer Einweisung auf die zu achtenden Gefahrenpunkte stellen sich die Eltern während der Radfahrübung an den Gefahrenstellen (z.B. Kreuzung, Stoppschild usw.) auf. Im Anschluss an die Radfahrübung treffen sich die Kinder und die Eltern im Klassenraum, um mit dem Verkehrspolizist und der Lehrkraft konstruktiv kritisch das Training zu reflektieren.

Alle Eltern der Klasse werden nach der Radfahrausbildung nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um keine Prüfung handelte, die bei einem „Bestehen“ die trügerische Hoffnung speist, das Kind könne jetzt in allen Verkehrssituationen sicher Rad fahren. Die Radfahrausbildung stellt vielmehr nur die Grundlage für weitere Übungen der Eltern mit ihren Kindern dar.

 

 

Außerschulische Partner – Busschule

In Zusammenarbeit mit der Verkehrsgesellschaft Hüttebräucker (VRS) in Leichlingen und dem Verkehrspolizisten wird den Kindern richtiges Verhalten im Bus und an Haltestellen, Ein- und Aussteigen vermittelt. Nach einem theoretischen Teil werden auf dem Schulgelände und im öffentlichen Verkehrsraum mögliche Gefahrensituationen praktisch nachgestellt.

In den vergangen Jahren bekamen die Schulneulinge Warnwesten geschenkt; z.T. vom ADAC, zuletzt aber auch von der Kreissparkasse Köln gestiftet.