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ELTERNMITWIRKUNG

 

 

Schulmitwirkung

 

Schon im Kindergarten können sich Erziehungsberechtigte an der Elternarbeit beteiligen. Auch in der Grundschule ist die Mitwirkung der Eltern notwendig und erwünscht.

 

Wenn es um Aspekte geht, die eine einzelne Klasse betreffen, sind alle Eltern der Kinder dieser Klasse im Rahmen der Klassenpflegschaft beteiligt. Zur Förderung der Klassengemeinschaft und zum besseren Kennenlernen der Familien organisieren die Klassenpflegschaftsvorsitzenden gemeinsame Unternehmungen mit Eltern, Kindern und Geschwistern. So finden z.B. Wanderungen mit Picknick und Spielen, Schnitzeljagd, Theaterbesuche etc. großen Anklang.

 

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften aller Klassen bilden die Schulpflegschaft. Sie vertritt die Interessen aller Eltern der Schule. Gemeinsam mit dem Förderverein organisiert und gestaltet die Schulpflegschaft die schulischen Feste und Veranstaltungen wie z.B. Stadtfest, St. Martin,  Weihnachtsfeier,  Schulfest, Zirkusprojekt, Sponsorenlauf ,Kinderflohmarkt, Aktionen zur Gestaltung und Verschönerung des Schulgeländes und vieles mehr. Immer wieder ist die Schule auf Elternmitarbeit angewiesen und nimmt diese Hilfe gerne und dankbar an!

 

Für die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule gibt es verschiedene Gremien. Das Schulmitwirkungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gibt hierüber Auskunft. Die Lehrerinnen und Lehrer helfen den Eltern sich einzuarbeiten und ihre Rechte wie auch Pflichten kennen zu lernen. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die Gremien einberufen und nehmen ihre Tätigkeit auf.

 

 

Klassenpflegschaft

 

In den ersten Schulwochen des neuen Schuljahres findet in jeder Klasse die Sitzung der Klassenpflegschaft statt. Ihr gehören alle Erziehungsberechtigten einer Klasse an. Elternpaare üben ihr Stimmrecht gemeinsam aus, da es bei Abstimmungen nur eine Stimme pro Kind gibt. Jede Klassenpflegschaft wählt ihre/n Vorsitzende/n und eine Stellvertretung. Die Klassenpflegschaft dient der positiven Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern bzw. Lehrerinnen und Schülern bzw. Schülerinnen der Klasse. Die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, speziell über Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse  gehört zu den Aufgaben der Klassenpflegschaft. Sie ist im Rahmen der Lehrplanrichtlinien an der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Dazu sollten ihr zu Beginn des Schulhalbjahres die nach den Lehrplanrichtlinien in Betracht kommenden Unterrichtsinhalte bekannt gegeben werden.

  

 

Schulpflegschaft

 

Alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Sie vertritt die Interessen aller Eltern bei der Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter. Diese halten vor allem Kontakt zur Schulleitung, zum Schulverein sowie bei Bedarf zu verschiedenen Gremien, Einrichtungen und Personen. Die Schulpflegschaft wählt aus ihrer Mitte die Vertreter der Schulkonferenz.

 

 

Schulkonferenz

 

Das höchste Gremium an der Schule ist die Schulkonferenz, welche über die Unterrichts- und Schulgestaltung beraten und auch mit entscheiden kann. Je sechs Eltern und Lehrervertreter sind Mitglieder der Schulkonferenz. Den Vorsitz führt die Schulleitung. Gewählt werden die Elternvertreter in der ersten Schulpflegschaftsversammlung des neuen Schuljahres. Viele Eltern interessieren sich ganz besonders für diese Mitarbeit. Jeder von ihnen kann für dieses Gremium kandidieren.