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ÜBERGANG ZU DEN WEITERFÜHRENDEN SCHULEN

 

Mitte des vierten Schuljahres stehen Eltern und Kinder des Jahrgangs 4 vor einer der schwierigsten Weichenstellungen der gesamten Schullaufbahn. Das Streben nach einem möglichst hochwertigen Bildungsabschluss muss in Einklang gebracht werden mit Fähigkeiten, Begabung und Persönlichkeit des Kindes. Nur die richtige Wahl verspricht langfristig den schulischen Erfolg des Kindes. Die richtige Schule ist die Schule, in der eine Schülerin oder ein Schüler allein ohne große Probleme und Hilfe weiterlernen kann.

 

Um die Eltern über die verschiedenen Schulformen und Bildungsmöglichkeiten der Sekundarstufe I des Landes NRW im Allgemeinen zu informieren, findet in der Grundschule in der Regel im November ein Informationsabend für die Eltern des Jahrgangs 4 statt. Da Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung des Kindes durchaus unterschiedlich beurteilen, sieht das Übergangsverfahren nach § 11 Absatz 5 des Schulgesetzes NRW folgende Regelung vor:

 

„Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I.“

 

Die Empfehlung der Grundschule hat seit dem Schuljahr 2011/2012 keine verbindliche Wirkung mehr. Die Eltern sollten aber die Empfehlung der Grundschule bei ihrer Entscheidung mit einbeziehen. Die Wahl der weiterführenden Schule sollte sich in erster Linie daran orientieren, welche Schulform die Begabung, die Lern- und Leistungsfähigkeit sowie die Neigungen und Interessen des Kindes am besten unterstützt.

 

Die individuellen Beratungsgespräche zu den weiterführenden Schulen finden überwiegend zum Ende des ersten Schulhalbjahres des vierten Schuljahres statt. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer vermittelt ein Gesamtbild über die Stärken und Schwächen der Schülerin bzw. des Schülers. Insbesondere beschreibt die Lehrkraft das Arbeits- und Sozialverhalten (Arbeitsgenauigkeit, Selbstständigkeit, Anstrengungsbereitschaft, kognitive Fähigkeit, Heft- und Ordnerführung, Anfertigen von Hausaufgaben, Fähigkeit der Kommunikation, Konfliktverhalten, Kooperationsverhalten, mündlicher und schriftlicher Ausdruck) des Kindes und begründet somit die Empfehlung für die weiterführende Schule. Das Urteil der Klassenlehrerin und des Klassenlehrers ist in der Regel ein verlässlicher Indikator. Das Ergebnis wird in einem Protokoll festgehalten, welches von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und einem Erziehungsberechtigten des Kindes unterschrieben wird.

 

Mit dem Halbjahreszeugnis wird den Eltern auf der Rückseite eine schriftliche Empfehlung der Klassenkonferenz für die Schulform an die Hand gegeben, die für die weitere schulische Förderung und Entwicklung des Kindes geeignet erscheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Klassenkonferenz für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird dies mit einem Zusatz genannt.

 

Die endgültige Entscheidung obliegt jedoch den Eltern. Diese melden ihr Kind mit dieser Empfehlung an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Sekundarschule oder Gesamtschule) mit einem Schüleraufnahmebogen an.

 

Überwiegend im Januar präsentieren sich die weiterführenden Schulen in einem Tag der offenen Tür, der den Eltern und den Schülerinnen/den Schülern Einblicke in die spezifischen Anforderungen und Bildungsangebote der jeweiligen Schule verschaffen soll.